Was wir besser machen wollen
Steuerinformationen, die tatsächlich gelesen werden. Nicht weil sie müssen, sondern weil sie helfen.
Informationen existieren. Verständnis fehlt oft.
BMF und WKO stellen umfangreiche Informationen bereit. Das ist gut. Aber wer zum ersten Mal als Einzelunternehmer tätig ist, steht vor Texten, die für Fachleute geschrieben wurden.
Begriffe wie "Vorsteuerpauschale", "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG" oder "Beitragsgrundlagenoption" klingen nach viel. Sind es manchmal auch. Aber oft steckt dahinter ein Konzept, das in zwei Sätzen erklärbar ist.
Das Ergebnis: Selbstständige rufen öfter beim Steuerberater an als nötig. Oder sie treffen Entscheidungen, ohne die Grundlagen zu kennen.
Vier Prinzipien, die wir konsequent verfolgen
Einfache Sprache, ohne zu vereinfachen
Es gibt einen Unterschied zwischen "leicht verständlich" und "ungenau". Wir erklären Sachverhalte so, dass sie stimmen und trotzdem lesbar sind. Fachbegriffe werden erklärt, nicht vermieden.
Quellen immer sichtbar
Jede Information ist rückverfolgbar. Wer mehr wissen will, findet den Weg zur Originalquelle. Keine Blackbox-Erklärungen, keine Behauptungen ohne Grundlage.
Kein Ersatz für Beratung
Wir schreiben das explizit, weil es wichtig ist. Dieses Portal erklärt allgemeine Grundlagen. Individuelle steuerliche Entscheidungen gehören in die Hände von zugelassenen Fachleuten.
Aktuell und überprüfbar
Steuerrecht ändert sich. Grenzwerte werden angepasst. Wir kennzeichnen, auf welchem Stand die Informationen basieren, und aktualisieren bei relevanten Änderungen.
So sieht der Unterschied aus
"Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG entfällt bei Überschreitung der Umsatzgrenze im vorangegangenen Kalenderjahr."
"Vorauszahlungen gemäß § 45 EStG sind vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten."
"Die Beitragsgrundlage ergibt sich aus den Einkünften gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 GSVG zuzüglich der in diesem Kalenderjahr vorgeschriebenen Pflichtbeiträge."
Wer im Vorjahr mehr als 42.000 Euro Umsatz gemacht hat, verliert die Kleinunternehmerbefreiung und muss ab dem nächsten Jahr Umsatzsteuer verrechnen.
Das Finanzamt zieht viermal im Jahr Steuervorauszahlungen ein: im Februar, Mai, August und November. Die genauen Beträge stehen im Vorauszahlungsbescheid.
Die SVS berechnet Beiträge auf Basis des Gewinns plus der SVS-Beiträge selbst. Das klingt zirkulär, weil es das ein bisschen ist. Es gibt dafür eine Formel.
Wer das hier zusammenstellt
Jantorevo ist ein Informationsprojekt mit Sitz in Graz. Wir sind kein Steuerberatungsbüro und keine Kanzlei. Wir haben selbst erlebt, wie unübersichtlich der Einstieg ins Unternehmertum in Österreich sein kann.
Die Informationen auf diesem Portal stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen: den Websites und Merkblättern des BMF, der WKO und der SVS. Wir interpretieren, strukturieren und erklären. Wir erfinden nichts.
Wenn etwas unklar ist oder fehlt, schreiben Sie uns. Feedback hilft, das Portal besser zu machen.
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Alle wichtigen Begriffe des österreichischen Steuerrechts für Selbstständige, verständlich erklärt.
Amtsdeutsch übersetzt